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Geheime Staatspolizei
Staatspolizeistelle Nürnberg-Fürth Außendienststelle Würzburg:
„Die Gestapo war ein zentrales Ausführungsorgan der
nationalsozialistischen Herrschaft und als solches verantwortlich für den
organisierten Terror in Deutschland und in den während des
2. Weltkrieges von Deutschland besetzten Gebieten.
Vorläufer der
Gestapo waren die politischen Polizeiorgane der Weimarer Republik, vor
allem die preußische Geheime Staatspolizei. Nach der Machtergreifung der
Nationalsozialisten 1933 wurde die preußische Gestapo offiziell als ‚Geheimes
Staatspolizeiamt‘ (Gestapa) in Berlin etabliert. Bis Ende 1933
erfolgte unter der Leitung Heinrich Himmlers die Gleichschaltung aller
Landespolizeiämter mit Ausnahme des preußischen; im April 1934 übernahm
Himmler auch den Befehl über die politische Polizei Preußens und
ernannte Reinhard Heydrich zum Leiter der preußischen Gestapo, die auch
für die politischen Polizeien der anderen Länder verbindliche
Anordnungen traf.
Am 10. Februar
1936 trat ein neues Gesetz für die Gestapo in Kraft, das entsprechend der
Zentralisierungspolitik Adolf Hitlers im gesamten Deutschen Reich
Anwendung fand. Seine zentralen Stellen lauten: ‚Die Geheime
Staatspolizei hat die Aufgabe, alle staatsgefährlichen Bestrebungen im
gesamten Staatsgebiet zu erforschen und zu bekämpfen, das Ergebnis der
Erhebungen zu sammeln und auszuwerten, die Staatsregierung zu unterrichten
und die übrigen Behörden über für sie wichtige Feststellungen auf dem
Laufenden zu halten ... Verfügungen und Angelegenheiten der Geheimen
Staatspolizei unterliegen nicht der Nachprüfung durch die
Verwaltungsgerichte.‘ Die Gestapo konnte demnach willkürlich und
ohne Gerichtsbeschluss vermeintliche und tatsächliche Gegner des Regimes
und andere unerwünschte Personen verfolgen und verhaften, in ‚Schutzhaft‘
nehmen und in Konzentrationslager einweisen; rechtliche Schritte gegen
solche Maßnahmen waren nicht möglich. In den Konzentrationslagern
selbst, deren Inspekteure ihr unterstanden, war die Gestapo zuständig
für die Vernehmung der Verhafteten; sie bestimmte die Verhörmethoden und
welche Häftlinge einer Sonderbehandlung unterzogen, d. h. ohne
Gerichtsverfahren hingerichtet wurden. Die Folterungen und die Morde
seitens der Gestapo blieben entsprechend dem Gesetz vom 10. Februar
1936 ungeahndet.
Am 17. Juni
1936 wurde der ‚Reichsführer SS‘ Himmler zum Chef der gesamten
deutschen Polizei ernannt; die Gestapo kam damit, wie auch alle anderen
Abteilungen der staatlichen Polizei, unter die Aufsicht der SS. Wenige
Tage später wurden Gestapo und Kriminalpolizei zur Sicherheitspolizei
unter der Leitung Heydrichs zusammengefasst, womit die Kriminalpolizei
praktisch der Gestapo untergeordnet wurde. 1939 wurde die
Sicherheitspolizei mit dem Sicherheitsdienst im Reichssicherheitshauptamt
der SS (RSHA) vereinigt, dessen Chef ebenfalls Heydrich wurde.
Während des
2. Weltkrieges verstärkte die Gestapo ihren Terror noch, vor allem
in den besetzten Gebieten, wo sie den nationalsozialistischen Terror
verkörperte und als Teil der Einsatzgruppen der SS für Misshandlungen
und Morde an Juden, ‚Zigeunern‘, Partisanen, Kommunisten etc.
verantwortlich war. Außerdem war die Gestapo für die Deportation der
Juden aus allen besetzten Gebieten in die Vernichtungslager zuständig und
hatte somit wesentlichen Anteil am Holocaust.“
Quelle:
Microsoft Encarta Enzyklopädie Plus 2001,
Quelle (Adresse der Gestapo): Ausstellungskatalog Würzburg im Dritten
Reich, Seite 80
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